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Während es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) häufig Diskussionen darüber gibt, ob der notwendige Grad der Berufsunfähigkeit schon erreicht ist, sind die Leistungsfälle in den Grundfähigkeitspolicen klar definiert. Denn die Grundfähigkeitsversicherung sichert körperliche und geistige Grundfähigkeiten ab wie z. B. Sehen, Sprechen, Gehen, Autofahren.
Wer eine oder mehrere Grundfähigkeiten verliert, bekommt von der Versicherung die vertraglich vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt. Die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten und die Höhe des Leistungsumfangs können ganz unterschiedlich ausfallen.
Kleine, aber feine Unterschiede in den Bedingungen können im Leistungsfall entscheidend sein. Für einen fundierten Vergleich sollten also immer Preis, Qualität und Quantität der Leistungsauslöser miteinander verglichen werden.
Zudem ist eine Grundfähigkeitenversicherung gerade für handwerklich Tätige, Kreative, Sportler, Unternehmer sowie Personen, die bereits gesundheitliche Einschränkungen haben eine gute Alternative zu einer BU. Denn sie ist bezahlbar und der Antragsteller muss weniger Fragen als bei einer BU zu seinem aktuellen Gesundheitszustand beantworten.
Rüdiger Schmidtchen
Service-Zentrum
Schönfließer Straße 78
16548 Glienicke-Nordbahn
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